UnterWasserWelt - das Onlinemagazin seit 1999
zum aktuellen Magazin UnterWasserWelt

Apnoesportler Heimo Hanke rehablitiert

by Michael Goldschmidt 12.07

© UWW

Als Heimo Hanke am 14. August 1999 einen Apnoe - Rekordversuch im Bodensee durchführte, war die ganze Veranstaltung vom Pech verfolgt. Zu schnell kam es damals zu Vorverurteilungen, denn Hanke galt in der Apnoeszene nicht als besonders umgänglich. Juristische Nachlässigkeiten und zweifelhafte Aussagen aus dem engsten Kreis des Apnoesportlers führten zu einer Geldstrafe von knapp 1000 Euro. Nun ist Heimo Hanke rehabilitiert, nicht aber der Sicherungstaucher, der sich laut Gutachten selbst in die Missliche Lage brachte, aus der ihn Hanke letztlich rettete.

Der drahtige Mann mit dem kahlen Schädel war der erste Trainer einer deutschen Apnoe – Nationalmannschaft, kompromisslos, ehrgeizig und begabt. Eigentlich vereinte er alle Merkmale einer Führungspersönlichkeit, doch der Apnoesport wird durch eher zurückhaltende, in sich gekehrte Charaktere gekennzeichnet, da ist ein Mannschaftsmanager nach Art eines Heimo Hanke eher eine falsche Besetzung. Die Querelen bei der WM auf Sardinien bereiteten den Weg zu einem Negativimage, das er im fast persönlichen Zweikampf mit Sympathieträger Benjamin Franz durch seinen Einfluss bei der AIDA nicht unbedingt korrigierte.  
Die Emotionen im Apnoe – Wettkampfsport gerieten so gegen Ende der 90er Jahre aus dem Gleichgewicht und Hanke galt in der Szene vielfach als Buhmann.
So verwunderte es auch nicht, dass die Ereignisse beim Ablauf eines Rekordversuchs im August 1999 im Bodensee vielfach eher Befriedigung denn Betroffenheit generierten, endlich hatte es Hanke – wenn auch indirekt – erwischt, ein Sicherungstaucher war verunglückt, ein Taucher, den er aus knapp 30 Metern Tiefe nach Abbruch des Rekordversuchs selbst gerettet hatte.
Schnell zusammengetragene Gerüchte skizzierten ein völlig falsches Bild, Hanke hätte wegen eines unvorhergesehenen Problems an der Seilführung seines Schlittens das Zeitfenster für den Tauchgang verlassen, da die bis in 100 Meter Tiefe wartenden, mit Mischgas tauchenden Sicherungskräfte, ihren Aufstieg eingeleitet hätten. Beim Abstieg hätte er einen Sicherungstaucher mit dem Schlitten am Kopf getroffen und schwer verletzt.
Das war die kolportierte Meinung, die sich auch das Gericht zu eigen machte und unter Ablehnung eines Gutachtens den Fall vom Tisch haben wollte, alles schien stichhaltig. Mit der Verurteilung zu knapp 1000 Euro Geldstrafe war der Weg für den Zivilprozess des verunfallten Tauchers frei, der von den Versicherungen fast 12 Millionen Euro Schadenersatz forderte.
Was war eigentlich geschehen?
Für einen Rekordversuch im Bodensee war eine Mannschaft aus Sicherungstauchern und Schiedsrichtern zusammengestellt worden, die den Verlauf des Rekordversuchs dokumentieren, im Notfall helfend eingreifen sollten. Der verunfallte Taucher war mit einem Schiedsrichter im Buddyteam auf 90 Meter Tiefe stationiert, versorgt mit Trimix.
Zur Einhaltung der Dekompressionsphasen war ein Zeitfenster festgeschrieben worden, innerhalb dem die Schiedsrichter und Sicherungstaucher auf Position gehen und der Versuch abgewickelt wird.
Eine technische Panne am Führungsseil des Schlittens erforderte Reparaturen, die das Gefühl entstehen ließen, dass das Zeitfenster für den Rekordversuch überschritten worden wäre. Die Zeitnehmerin Danja K. von der mitveranstaltenden Tauchschule W. hatte den Abbruch des Versuchs nicht angezeigt.
Nach Hankes Abtauchen am Schlitten ergab sich für ihn unter Wasser auch ein falscher Eindruck, er glaubte, dass der in knapp 30 Metern Tiefe angetroffene Taucher vom Schlitten am Kopf getroffen worden wäre.  Er brachte ihn an die Oberfläche, anschließend wurde er in eine Druckkammer verbracht.
Hanke verbrachte die Tage mit dem Verunfallten in der Druckkammer und anschließend in Lousanne, die Kontakte mit der Staatsanwaltschaft und der Wasserschutzpolizei sollte Danja K. abwickeln, was sie ihm gegenüber auch stets als so erledigt bestätigte. Dass die Kontaktpflege jedoch nie stattgefunden haben dürfte, stellte sich erst später heraus, desgleichen, dass die Tauchschule W. zum Zeitpunkt des Rekordversuchs keinen Haftpflichtversicherungsschutz hatte. Das erklärt ebenso, warum plötzlich alle Verantwortung an der Veranstaltung an Heimo Hanke abzuwälzen versucht worden war.
Vor dem Hintergrund der ersten Eindrücke, diverser Unwahrheiten und ungeprüfter Tatsachen kam es zur Erstverurteilung von Heimo Hanke.
Erst Jahre später konnte der Gutachter Dr. Almeling eine Reihe von Fakten transparent machen, die das Schlangennest aus Vertuschungen und Falschaussagen offenbaren.
Heimo Hankes Schlitten hatte den Verunfallten keinesfalls getroffen oder berührt. Vielmehr hatte sich der im Mischgastauchen relativ unerfahrene Sicherungstaucher des Schiedsrichters von der Gruppe getrennt und war  allein aufgestiegen. Dabei wechselte er in 40 Metern Tiefe auf Pressluft und bereitete dadurch einen schwerwiegenden Dekompressionsunfall vor. Ungeeignete Atemgase und mangelnde Ausbildung wurden nachgewiesen. Den Bewusstlosen fand Hanke in knapp 30 Metern Tiefe und brachte ihn an die Oberfläche. Der Taucher war nicht mit dem Schlitten kollidiert, wie zweifelsfrei festgestellt werden konnte.  

In einem Wiederaufnahmeverfahren wurde Heimo Hanke rehabilitiert, die Geldstrafe wurde aufgehoben und zurückerstattet. Nun erwarten Danja K. und den verunfallten Taucher neue Prozesse. Es stehen Falschaussagen und Versicherungsbetrug im Raum.

Der verunfallte Taucher leidet heute noch an teilweisen Lähmungen der Arme und Beine, ein vermeidbarer Zustand, weil selbst verschuldeter Zustand, wie aus heutiger Sicht wohl geurteilt werden kann. Die Reputation von Heimo Hanke ist wieder hergestellt, nach bald 8 Jahren.