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Neue Norm: Farbkennzeichnung von Gasflaschen

by Peter Schreiner 5.03

INFORMATION
zur neuen Farbkennzeichnung von Gasflaschen


Umsetzung der EURO-Norm EN 1089-3
Farbkennzeichnung von Gasflaschen in Deutschland

Mir dieser Information möchten wir alle Anwender von industriellen und medizinischen Gasen auf die bevorstehende Änderung der Farbkennzeichnung von Druckgasflaschen zu denen auch die Taucherflaschen zählen, hinweisen.

Die EURO-Norm EN 1089-3 wurde im Juli 1997 veröffentlicht. Aufgrund besonderer nationaler Bedingungen ist die Norm in Deutschland spätestens ab dem 1. Juli 2006, anzuwenden.
Durch die Markierung der neuen Farbkennzeichnung mit dem Großbuchstaben „N“ (Neu, New, Nouveau) auf der Gasflaschenschulter und durch die unterschiedlichen Ventilanschlüsse nach DIN 477 für verschiedene Gasarten sind Verwechslungen praktisch ausgeschlossen.

Die einzig verbindliche Kennzeichnung des Gasinhaltes erfolgt auf dem Gefahrgutaufkleber. Die Farbkennzeichnung dient als zusätzliche Information
der Gase (oxidierend, brennbar, giftig usw.). Sie ist bereits erkennbar, wenn
der Gefahrgutaufkleber wegen zu großer Entfernung noch nicht lesbar ist.
Dies bedeutet einen Vorteil, z.B. für Einsatzkräfte der Feuerwehren bei einem Unfall.

Wie kann ich meine Taucherflasche selbst umlackieren ?

Flaschenventil, Standfuß etc. entfernen. Flasche verschließen. Gründliches Anschleifen der Flasche mit Trockenschleifpapier. Angefangen mit P 100 bis P 180. Ausschleifen von Beschädigungen und der Flaschenbeschriftung - Flaschenkennzeichnung. Flaschenbeschriftung - Flaschenkennzeichnung mit einer Reisnadel ausarbeiten oder mit den entsprechenden Schlagzahlen und Schlagbuchstaben leicht nachschlagen. Flasche mit Pressluft oder mit einem Pinsel staubfrei machen. Ganzflächiger Auftrag von Grundfüller oder Grundierung.
Bei Grundfüller – Zwischenschliff mit Nass-Schleifpapier P 800. Danach Lackierung gemäß RAL, mit einem Zweikomponenten Acryllack (extrem Kratzbeständig, schlagfest, leicht zu reinigen und lichtecht). Es ist besser mehrere dünne Schichten an Grundierung und Lackierung aufzutragen als ein oder zwei dicke Schichten. Entsprechende Spraydosen und Schleifpapier gibt’s im Fachhandel.

Druckluft: Den schwarzen Ring gemäß RAL entweder Lackieren oder mit einem verstärkten Isolierband anbringen. Breite des Ringes entsprechend der Flaschengröße berücksichtigen. Die beiden „N“ die gegenüberliegend auf der Flaschenschulter angebracht werden müssen entweder mit einem wasserfesten Filzstift aufzeichnen, das  „N“ lackieren oder als Aufkleber gemäß RAL (5010 Enzianblau) anbringen.

Sauerstoff (Nitrox): Der schwarze Ring entfällt. Die beiden „N“ die gegenüberliegend auf der Flaschenschulter angebracht werden müssen entweder mit einem wasserfesten Filzstift aufzeichnen, das „N“ lackieren oder als Aufkleber gemäß
RAL (9005 Tiefschwarz) anbringen.

Beachtet bitte: Wenn Sauerstoff angereicherte Luft unter Tauchern allgemein NITROX genannt in Druckgasflaschen eingefüllt wird, muss die Taucherflasche mit der Kennzeichnung SAUERSTOFF-TG gekennzeichnet sein. Die Ausrüstungsteile, z.B. Flaschenventile müssen denen für SAUERSTOFF entsprechen. Der GGVSE/ADR Gefahrgutaufkleber muss gemäß UN 1072 bei 100% SAUERSTOFF bzw. bei mit SAUERSTOFF angereicherter Luft (NITROX), gemäß UN 3156 angebracht werden.   
Die Verschlussventile (Flaschenventil) sind gemäß GGVSE mit Ventilschutzkappen, Ventilschutzkragen die nach EN962 gefertigt sind beim Transport zu schützen.
Aber das wissen Sie ja sicherlich.

Die entsprechenden RAL-Nummern gemäß Farbtabelle verwenden.
9010 Reinweiß, 9005 Tiefschwarz, 5010 Enzianblau 

Nachfolgender Link zur Farbtabelle nach EN 1089-3
www.industriegaseverband.de/pdf/igvfarb.pdf


Viel Spaß beim basteln !

Bitte noch beachten

Die Verwirrung könnte nicht größer sein. Um diese nicht noch weiter auszuweiten beachtet bitte nachfolgendes.
Als Taucher seid ihr nicht verpflichtet die neue Farbkennzeichnung anzuwenden.
Alles bleibt beim alten. Das bedeutet, bei Druckgasflaschen muss der Farbanstrich mit der vorgeschriebenen Kennfarbe mindestens die gesamte Schulter der Flasche bedecken, oder es muss ein ausreichend breiter (mindestens 50 mm) Farbring in der vorgeschriebenen Kennfarbe an einer gut sichtbaren Stelle des Behälters angebracht werden.  

Es macht natürlich Sinn das neue Taucherflaschen gekennzeichnet als  DRUCKLUFT-TG oder SAUERSTOFF-TG mit der neuen Farbkennzeichnung nach  EN 1089-3 durch die Hersteller in den Handel eingebracht werden.
Beim Kauf einer Taucherflasche, solltet ihr dies beachten.

Die Gase-Industrie hat die neue Farbkennzeichnung ausgearbeitet und sich dazu verpflichtet diese auch anzuwenden. Doch Taucher haben nichts mit der Gase-Industrie zu tun. Die einzig verbindliche Kennzeichnung des Gaseinhalts erfolgt auf dem Gefahrgutaufkleber der gut sichtbar auf den Taucherflaschen angebracht werden muss.

Auf Nachfrage beim Industriegaseverband e.V. (IGV) wurde mir per Mail folgendes mitgeteilt.

„ Hallo, Herr Schreiner, die Norm ist nicht verpflichtend anzuwenden; für Taucherflaschen nicht, da diese Geräteflaschen sind und nicht primär dem Gasetransport dienen.
Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Busch“


Nachfolgend die verbindliche Kennzeichnung des Gaseinhalts auf dem Gefahrgutaufkleber der gut sichtbar auf den Druckgasflaschen (Taucherflaschen) angebracht werden muss. 

UN-Nummer: 1002
Name und Beschreibung: LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT)
Klasse: 2
Klassifizierungscode: 1A

UN-Nummer: 1072 
Name und Beschreibung: SAUERSTOFF, VERDICHTET
Klasse: 2
Klassifizierungscode: 1O

UN-Nummer: 3156
Name und Beschreibung: VERDICHTETES GAS, OXIDIEREND, N.A.G.
Klasse: 2
Klassifizierungscode: 1O
bitte beachten: gilt für NITROX

UN-Nummer: 1006
Name und Beschreibung: ARGON, VERDICHTET
Klasse: 2
Klassifizierungscode: 1A


Weiterführende Fragen zu diesem Thema sowie zum Gerätesicherheitsgesetz, Betriebsicherheitsverordnung, Technische Regeln Druckgase, GGVSE/ADR
beantwortet unser Fachmann Peter Schreiner am Beratungstelefon unter 08072-8286.

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IGV
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Herr Busch
Komödienstraße 48
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Tel.: 0221-912575-0
Fax: 0221-912575-15
www.industriegaseverband.de