Neue Norm: Farbkennzeichnung von Gasflaschen
by Peter Schreiner 5.03
INFORMATION
zur neuen Farbkennzeichnung von Gasflaschen
Umsetzung der EURO-Norm EN 1089-3
Farbkennzeichnung von Gasflaschen in
Deutschland
Mir dieser Information möchten wir alle Anwender von industriellen und medizinischen Gasen auf die bevorstehende Änderung der Farbkennzeichnung von Druckgasflaschen zu denen auch die Taucherflaschen
zählen, hinweisen.
Die EURO-Norm EN 1089-3 wurde im Juli 1997 veröffentlicht. Aufgrund besonderer nationaler Bedingungen ist die Norm in Deutschland spätestens ab dem 1. Juli 2006, anzuwenden.
Durch die
Markierung der neuen Farbkennzeichnung mit dem Großbuchstaben „N“ (Neu, New, Nouveau) auf der Gasflaschenschulter und durch die unterschiedlichen Ventilanschlüsse nach DIN 477 für verschiedene Gasarten sind
Verwechslungen praktisch ausgeschlossen.
Die einzig verbindliche Kennzeichnung des Gasinhaltes erfolgt auf dem Gefahrgutaufkleber. Die Farbkennzeichnung dient als zusätzliche Information
der Gase (oxidierend,
brennbar, giftig usw.). Sie ist bereits erkennbar, wenn
der Gefahrgutaufkleber wegen zu großer Entfernung noch nicht lesbar ist.
Dies bedeutet einen Vorteil, z.B. für Einsatzkräfte der Feuerwehren bei einem Unfall.
Wie kann ich meine Taucherflasche selbst umlackieren ?
Flaschenventil, Standfuß etc. entfernen. Flasche verschließen. Gründliches Anschleifen der Flasche mit Trockenschleifpapier. Angefangen mit P 100 bis P 180. Ausschleifen von Beschädigungen und der Flaschenbeschriftung - Flaschenkennzeichnung. Flaschenbeschriftung - Flaschenkennzeichnung mit einer Reisnadel ausarbeiten oder mit den entsprechenden Schlagzahlen und Schlagbuchstaben leicht nachschlagen. Flasche mit Pressluft oder mit einem Pinsel staubfrei machen. Ganzflächiger Auftrag von Grundfüller oder Grundierung.
Bei Grundfüller – Zwischenschliff mit Nass-Schleifpapier P 800. Danach Lackierung gemäß RAL, mit einem Zweikomponenten Acryllack (extrem Kratzbeständig, schlagfest, leicht zu reinigen und lichtecht). Es ist besser mehrere dünne Schichten an Grundierung und Lackierung aufzutragen als ein oder zwei dicke Schichten. Entsprechende Spraydosen und Schleifpapier gibt’s im Fachhandel.
Druckluft: Den schwarzen Ring gemäß RAL entweder Lackieren oder mit einem verstärkten Isolierband anbringen. Breite des Ringes entsprechend der Flaschengröße berücksichtigen. Die beiden „N“ die gegenüberliegend auf der Flaschenschulter angebracht werden müssen entweder mit einem wasserfesten Filzstift aufzeichnen, das „N“ lackieren oder als Aufkleber gemäß RAL (5010 Enzianblau) anbringen.
Sauerstoff (Nitrox): Der schwarze Ring entfällt. Die beiden „N“ die gegenüberliegend auf der Flaschenschulter angebracht werden müssen entweder mit einem wasserfesten Filzstift aufzeichnen, das „N“ lackieren oder als Aufkleber gemäß
RAL (9005 Tiefschwarz) anbringen.
Beachtet bitte: Wenn Sauerstoff angereicherte Luft unter Tauchern allgemein NITROX genannt in Druckgasflaschen eingefüllt wird, muss die Taucherflasche mit der Kennzeichnung SAUERSTOFF-TG gekennzeichnet sein. Die Ausrüstungsteile, z.B. Flaschenventile müssen denen für SAUERSTOFF entsprechen. Der GGVSE/ADR Gefahrgutaufkleber muss gemäß UN 1072 bei 100% SAUERSTOFF bzw. bei mit SAUERSTOFF angereicherter Luft (NITROX), gemäß UN 3156 angebracht werden.
Die Verschlussventile (Flaschenventil) sind gemäß GGVSE mit Ventilschutzkappen, Ventilschutzkragen die nach EN962 gefertigt sind beim Transport zu schützen.
Aber das wissen Sie ja sicherlich.
Die entsprechenden RAL-Nummern gemäß Farbtabelle verwenden.
9010 Reinweiß, 9005 Tiefschwarz, 5010 Enzianblau
Nachfolgender Link zur Farbtabelle nach EN 1089-3
www.industriegaseverband.de/pdf/igvfarb.pdf
Viel
Spaß beim basteln !
Bitte noch beachten
Die Verwirrung könnte nicht größer sein. Um diese nicht noch weiter auszuweiten beachtet bitte nachfolgendes.
Als
Taucher seid ihr nicht verpflichtet die neue Farbkennzeichnung anzuwenden.
Alles bleibt beim alten. Das bedeutet, bei Druckgasflaschen muss der Farbanstrich mit der vorgeschriebenen Kennfarbe mindestens die gesamte
Schulter der Flasche bedecken, oder es muss ein ausreichend breiter (mindestens 50 mm) Farbring in der vorgeschriebenen Kennfarbe an einer gut sichtbaren Stelle des Behälters angebracht werden.
Es macht
natürlich Sinn das neue Taucherflaschen gekennzeichnet als DRUCKLUFT-TG oder SAUERSTOFF-TG mit der neuen Farbkennzeichnung nach EN 1089-3 durch die Hersteller in den Handel eingebracht werden.
Beim Kauf
einer Taucherflasche, solltet ihr dies beachten.
Die Gase-Industrie hat die neue Farbkennzeichnung ausgearbeitet und sich dazu verpflichtet diese auch anzuwenden. Doch Taucher haben nichts mit der Gase-Industrie zu
tun. Die einzig verbindliche Kennzeichnung des Gaseinhalts erfolgt auf dem Gefahrgutaufkleber der gut sichtbar auf den Taucherflaschen angebracht werden muss.
Auf Nachfrage beim Industriegaseverband e.V. (IGV) wurde
mir per Mail folgendes mitgeteilt.
„ Hallo, Herr Schreiner, die Norm ist nicht verpflichtend anzuwenden; für Taucherflaschen nicht, da diese Geräteflaschen sind und nicht primär dem Gasetransport dienen.
Mit
freundlichen Grüssen
Wolfgang Busch“
Nachfolgend die verbindliche Kennzeichnung des Gaseinhalts auf dem Gefahrgutaufkleber der gut sichtbar auf den Druckgasflaschen (Taucherflaschen) angebracht
werden muss.
UN-Nummer: 1002
Name und Beschreibung: LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT)
Klasse: 2
Klassifizierungscode: 1A
UN-Nummer: 1072
Name und Beschreibung: SAUERSTOFF,
VERDICHTET
Klasse: 2
Klassifizierungscode: 1O
UN-Nummer: 3156
Name und Beschreibung: VERDICHTETES GAS, OXIDIEREND, N.A.G.
Klasse: 2
Klassifizierungscode: 1O
bitte beachten: gilt für
NITROX
UN-Nummer: 1006
Name und Beschreibung: ARGON, VERDICHTET
Klasse: 2
Klassifizierungscode: 1A
Weiterführende Fragen zu diesem Thema sowie zum Gerätesicherheitsgesetz,
Betriebsicherheitsverordnung, Technische Regeln Druckgase, GGVSE/ADR
beantwortet unser Fachmann Peter Schreiner am Beratungstelefon unter 08072-8286.
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IGV
Industriegaseverband e.V.
Herr Busch
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Tel.: 0221-912575-0
Fax: 0221-912575-15
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