Brandgefährlich: ABC Pflaster
Seit vielen Jahren sind bei akuten Rückenbeschwerden so genannte ABC –
Pflaster ein beliebtes Hilfsmittel, um Schmerzen zu lindern. Der in den Pflastern enthaltene natürliche Stoff Capsaicin ist für die Schärfe in allen Paprikaschoten und Peperoni verantwortlich. Je mehr
Capsaicin in den Früchten eingelagert ist, umso schärfer ist der Geschmack. Der Wirkstoff reagiert aber nicht nur auf den Schleimhäuten. Bei Hautkontakt entsteht ein Wärmegefühl und die unmittelbar betroffene
Körperpartie wird deutlich stärker durchblutet. Dieser Effekt löst Muskelverkrampfungen, häufige Ursache von Rückenschmerzen. So weit, so gut.
Dass Taucher häufiger Rückenbeschwerden haben, ist kein Geheimnis. So greife ich selbst immer wieder einmal zu einem biologischen Heizkissen, um akute Muskelverspannungen zu lindern.
Was aktuell dem britischen UW
– Fotograf Gavin Anderson im Zusammenhang mit einem während des Tauchgangs getragenen ABC – Pflaster widerfuhr, dürfte die Anwendungshinweise aller entsprechender Produkte wohl bald schon ergänzen. Denn sie
können bei einer höheren Sauerstoffkonzentration schwere verbrennungsartige Verletzungen hervorrufen.
Gavin Anderson absolvierte einen Tauchgang bis in eine Tiefe von 50 Metern. Weil er akute Rückenprobleme hatte,
trug er ein Wärmepflaster. So lange er mit normaler Pressluft tauchte, hatte er keine alarmierenden Veränderungen bemerkt. Nachdem in der Dekompressionsphase ein Atemgas mit höherem Sauerstoffanteil zum Einsatz
kam, spürte er im Bereich des Wärmepflasters brennende Schmerzen. Trotzdem hielt er die erforderlichen Dekostopps ein und wurde nach Erstversorgung auf dem Tauchschiff in ein Krankenhaus gebracht. Die Untersuchung
ergab, dass Verbrennungen des 2. und 3. Grades vorlagen, die mit Hauttransplantationen zu rehabilitieren sind.
Dieses Beispiel lehrt, bei Tauchgängen mit höherem Sauerstoffanteil auf biologische Wärmepflaster zu
verzichten. Vor allem muss auch bedacht werden, dass nach dem Tragen eines Pflasters noch Rückstände auf der Haut verblieben sein können, die zumindest Reizungen auslösen können.
MG 31.8.15