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by Michael Goldschmidt 2.04

In der Anfangszeit des Tauchsports war es eher ein Abenteuer sein Reiseziel mit dem Flugzeug zu erreichen, doch das hat sich dank moderner Technik grundlegend gewandelt. Heute ist es ein Abenteuer als Taucher sein Handgepäck an Bord zu bekommen. Handlampen, Blitzgeräte, eventuell ein Kreislaufgerät mit Sauerstoffflasche und Atemkalkpatrone, das sind die wahren Problemfälle, die den Reiseantritt zum individuellen Horrorszenario der Urlaubsflieger werden lassen.

Vorbei sind die Zeiten, in denen man unterm locker getragenen Hemd den gut bestückten Bleigurt in die Flugzeugkabine trug, weil in den Anfangszeiten der Sinaisafaris fast alles von den Tauchern selbst vor Ort gebracht werden musste. Unvorstellbar eine vergleichbare Situation an einem Flugplatz der Neuzeit. Bei der Sicherheitskontrolle würden sofort alle Warnlampen durchbrennen und der Abfertigungsbereich wegen Bombenverdachts unverzüglich abgeriegelt.
Was bis vor kurzem noch im Tauchgepäck transportiert werden konnte unter Ausnutzung der Sportgepäcks - Freigrenzen vieler Airlines, muss jetzt ins Handgepäck. Handlampen, Videoleuchten, UW-Blitzgeräte, typische Begleiter in den Tauchurlaub, durchlaufen nun die Sicherheitskontrollen und müssen nachweisbar funktionslos sein.
Doch diese Hürde ist nur ein Teil des sich zuspitzenden Problems. Vermehrt beharrt man beim Einchecken auch auf die Kontrolle der Maximalmaße und des Gewichts der Handgepäckstücke. So rüstet man den vielerorts an den Countern aufgestellten Korb, der die Außenmaße eines klassischen Pilotenkoffers simuliert, zusätzlich mit einer Waage aus. Fünf Kilogramm sind erlaubt. Das ist nicht viel, berücksichtigt man das Leergewicht des Handgepäckstücks und die Eigengewichte von Handlampen, Blitzgeräten und der Kameras oder eines Laptops, steter Begleiter von Digitalfotografen und Workoholics. Beharren hier die Mitarbeiter der Airlines auf die jeweiligen Höchstvorgaben, wozu sie durchaus berechtigt sind, dann ist der Traum vom unbeschwerten Urlaubsspaß bereits im Keim erstickt.    
Wohin dann mit der Kamera, der Lampe, dem Blitz? Da ist guter Rat teuer. Im günstigsten Fall wurde man von einem Freund zum Airport gebracht, der kann dann das entbehrlichste Stück entgegen nehmen. Sonst muss man es an der Gepäckaufbewahrung abgeben, was bei zwei Wochen Urlaub auch einige Euro ausmacht. Wenn man Glück hat, kann man Mitreisende ansprechen, die wenig Handgepäck haben und um die Mitnahme in die Kabine bitten.
Je nach Flugplatz kann bereits vor dem Erreichen des Airline – Schalters bereits eine Durchleuchtung des Gepäcks (Handgepäck und aufzugebendes Gepäck) stattgefunden haben – mit den entsprechenden Maßnahmen - „die Guten in Töpfchen, die Schlechten ins Kröpchen“ - doch in der Regel baut sich die zweite Hürde erst bei der Sicherheitskontrolle nach der Passabfertigung auf. Hat man auf den Bildschirmen im Durchleuchtungsgerät potentielles Gefahrgut entdeckt, geht’s an das große Auspacken und die Demonstration der Geräte. Da die Mitarbeiter der Sicherheitsunternehmen nur einen Auftrag aber keine besondere Sachkenntnis in der Beurteilung oder Handhabung der vorgeführten Lampen, Blitze, UW-Gehäuse oder auch Rebreathern haben, kommt es immer auf den Einzelfall darauf an, was jetzt dem Urlaubstaucher blüht. Misstrauisch ist man stets den Dingen gegenüber, die nicht geöffnet werden können. Manche Handlampen sind so konstruiert, aber in der Regel auch Blitzgeräte. Oder, es lassen sich Dinge nicht öffnen, da im Inneren ein deutlicher Unterdruck aufgebaut ist und so die Deckel von UW-Gehäusen oder Batteriefächern wie festgeschweißt aneinander haften.
Am besten, man ist darauf vorbereitet und hat bereits die Brenner der Handlampen entfernt und bruchsicher sowie geschützt vor direkter Berührung mit den Fingern verstaut. Doch halten Sie die Halogenbirnchen trotzdem bereit, falls man die Funktion der Lampe als solches überprüfen möchte. Um generell sicher zu gehen, dass Ihnen hier kein übereifriger Kontrolleur das Spiel vermasselt, lassen Sie die Akkus vor Reiseantritt soweit entladen, dass der Tiefentladeschutz anspricht. Dann kann man bei der kurzen Funktionskontrolle zusätzlich beweisen, dass alles unbedenklich ist. Der zusätzliche Hinweis auf mechanische Einschaltsperren hilft auch ein Stück weiter.  Besonders wichtig ist das bei Verwendung von Tageslicht – Taucherhandlampen. Bei einer Reihe älterer Modelle kann konstruktiv bedingt der Brenner nicht einfach abgezogen werden. Um hier entsprechend vorzubeugen ist die weitgehende Entladung der Akkus dringend empfohlen. Vereinzelt sind, wie bei Teble-Light, auch spezielle Schalter innerhalb der Lampe integriert, so genannte „Flugschalter“, die zusätzlich die elektrische Verbindung zwischen dem Akku und der Zündelektronik  unterbrechen.
Kann eine Lampe nur mit Hilfe von Werkzeugen geöffnet werden, halten Sie diese bereit. So liefert Kowalski einen Imbusschlüssel mit seinen Lampen aus, der die kleinen Madenschrauben löst, die das Lampenrohr fixieren. Dieser Hersteller empfiehlt in einem Informationsschreiben bereits vor Reisentritt die Schrauben zu entfernen, damit im Falle einer tiefergehenden Kontrolle nicht nervös an der Lampe hantiert werden muss, mit dem entsprechenden Verlustrisiko für die Madenschrauben.
Hier hilft dann auch nicht der Hinweis auf den in wenigen Minuten anstehenden Start des Flugzeugs, das lässt die Sicherheitsleute in aller Regel ziemlich kalt. Sie machen ihren Job, egal, ob der Fluggast die Maschine erreicht oder nicht.
Unser Tipp: Machen Sie sich eine kleine Checkliste und legen Sie diese zu Ihren für den Sicherheitscheck vorbereiteten Geräten – erinnern Sie sich damit, dass vor Ort erst einmal alle Akkus geladen, Brenner eingesetzt, eventuelle „Flugschalter“ deaktiviert und bestimmte Lampenrohre mit Hilfe von Werkzeugen fixiert werden müssen. Dann gibt’s es auch beim ersten Tauchgang keine Überraschungen. „Das brauche ich nicht“ – hören wir da sagen – aber täuschen Sie sich nicht, nach 14 Stunden Flug, 3 Stunden Transfer, übermüdet und im ungewohnten schwülwarmen Tropenklima verblassen so manche erst kurz zurückliegende Dinge, auch bei Vieltauchern...

Um die Abfertigungsrituale im Sicherheitsbereich abzukürzen, sollte man vor Antritt einer Flugreise einen Blick in die Website des Luftfahrt – Bundesamts www.lba.de werfen. Unter dem Punkt „Passagierinfos“ werden alle aktuellen Rundschreiben gelistet, die sicherheitsrelevante Fragen betreffen. Das Gros der Schriften ist den tauchsportrelevanten Themen gewidmet.
          
Allerdings könnten alle Hersteller von Lampen und Blitzen ähnlich verfahren wie die Firmen Green Force oder Subtronic. Diese haben ihre Geräte beim Luftfahrt – Bundesamt vorgestellt und beschrieben, in welcher Form deren Lampen bzw. Blitze beim Flug kein Gefahrgut darstellen. Die diesbezügliche Veröffentlichung des Bundesamts bei der Kontrolle vorgezeigt ebnet rasch den Weg zum Abflugschalter.

Aus dem Infobereich des Luftfahrt – Bundesamts

Gefahrgut Taucherlampen

 

Gefahrgut Atemkalk / Kreislaufgeräte

Für Blitzgeräte konnten im Januar 2008 keine einschränkenden Hinweise mehr auf der Website des Luftfahrt - Bundesamtes lokalisiert werden.