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Pressluftflasche - die große Unbekannte

Sichtprüfung innen

Sichtprüfung

Innenreinigung

Rollieranlage von SCUBA Sicherheitstechnik peter Schreiner

Reinigunggranulat von SCUBA Sicherheitstechnik Peter Schreiner

Heißluft - Flaschentrockner von SCUBA Sicherheitstechnik Peter Schreiner

Heißluft - Flaschentrocknung bei SCUBA Sicherheitstechnik Peter Schreiner

Oft fehlt in den Shops, die die „Vorarbeiten“ für die Druckprüfung erledigen auch noch eine geeignete Lampe zur Innensichtprüfung des Zylinders. Obwohl die Regelwerke geeignete Hilfsmittel vorschreiben und obwohl die Flaschen vor der Gewichtsprüfung innen von Rost befreit sein müssen (Rost bzw Eisenoxid ist schwerer als der Stahl der Flasche), damit das Ergebnis der Gewichtsprüfung nicht verfälscht wird, legt man hierauf wenig Wert. Dafür lenkt so mancher Betrieb den Ball ins eigene Netz, erwähnt er beiläufig seinem Kunden gegenüber bei Abholung der Flaschen, dass einige Schnapsgläschen Wasser und eine Menge Rost in der Flasche vorgefunden wurden – hatte der Kunden doch ausschließlich in diesem Betrieb füllen lassen und die Flasche niemals völlig leer geatmet! – Hat da vielleicht der Kompressor zusätzlich eine Macke.... oder liegt es am Betreiber der Flasche oder am Füllpersonal?

Weil schon das Stichwort „leer geatmet“ fiel: Auch eine völlig leere Flasche muss laut der „Technischen Regeln Druckgase“ vor dem Füllen geöffnet und auf ihren Zustand überprüft werden. Erst wenn keine Auffälligkeiten festgestellt wurden, darf neu befüllt werden. Andernfalls muss eine Instandsetzung (nach TRG 280) erfolgen. Interessant, hält man sich vor Augen, dass vom Fachbuch „Technische Regeln Druckgase“ (Verlag Heymanns/Beuth, ISBN 3-452-24255-2), das immerhin in der Paperback-Ausgabe rund 430 Seiten umfasst, etwa ein Drittel davon tauchsportrelevant ist. Jeder, der mit Atemluftflaschen und Kompressoren zu tun hat, sollte im Besitz der Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln Druckgase sein.

Bevor der Härtetest unter Druck erfolgt, wird der äußere Zustand der Flaschen beurteilt und das in der Flaschenschulter eingeschlagene Originalgewicht (ursprüngliches Gewicht) mit dem tatsächlichen Gewicht verglichen. Doch die hierfür zu benutzenden Waagen müssen lediglich geeignet und geeicht sein. Welche Waage geeignet ist, lässt das Regelwerk erstaunlicherweise offen. In welchen Gramm – Einteilungen die Anzeige erfolgt ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Fatal wird es bei einem Prüfbetrieb, der in Schritten von 50 Gramm wiegt und unter Ausnutzung der Messwerttolleranzen, besonders bei kleinen Flaschen mit geringem Eigengewicht, zu an sich falschen Ergebnissen kommt. Ungeeignet für eine seriöse TÜV-Prüfung sind nach Ansicht von Peter Schreiner Flaschen mit Speziallackierungen wie zum Beispiel Airbrush – Design. Über 200 Gramm Lack können hier zusätzlich aufgetragen sein, die mit dem Tara – Gewicht nichts zu tun haben. Über 200 Gramm können hier weniger Stahlmantel (Verlust durch Rost) vorhanden sein, was nicht erst im Grenzbereich einer 10 Liter Flasche zu einer gefährlichen Fehldiagnose führen kann. Ach ja, nicht zu vergessen, dass da noch eine Lücke im Regelwerk klafft. Das Tara – Gewicht bezieht sich natürlich auf die leere Flasche ohne Lackierung, geprüft und gewogen wird grundsätzlich mit einer Standard – Lackierung, die selbst bis zu 180 Gramm (eventuell plus Airbrush 200 Gramm) auf die Waage bringt und entsprechend jedes Prüfergebnis verfälscht...

Thema Mindergewicht: Eine laut Vorgaben um 1,5% zu leicht befundene Flasche muss einer inneren Prüfung unterzogen werden. Man nennt dies auch eine zerstörungsfreie Untersuchung und meint damit in erster Linie eine Ultraschall-Untersuchung. Doch für ein gewöhnliches Tauchgerät sind die damit verbundenen Kosten mit Sicherheit höher als eine Neuanschaffung. Bei einem Mindergewicht von 3% ist die Flasche untauglich – wird sie nicht umgewidmet und somit für einen deutlich geringeren Fülldruck ausgewiesen. Für den Tauchsport hat dies aber weniger Relevanz. Trotzdem darf ein verantwortungsvoller Prüfbetrieb nicht, wie im Regelwerk festgelegt, eine untaugliche Flasche neben dem Durchkreuzen der an der Flaschenschulter eingeschlagenen Daten durch das Anbohren oder Zersägen für weitere Verwendung gänzlich unbrauchbar machen. Ein betroffener Taucher, dessen PTG beim TÜV auf der Strecke blieb, klagte gegen die mechanische Zerstörung – und gewann.

Für die eigentliche Druckprüfung werden die Flaschen mit Wasser gefüllt und mindestens 30 Sekunden auf 300 bar (bzw auf das 1,5-fache des Betriebsdrucks) gefahren. Wasser nimmt man deshalb, um bei eventuell entstehenden Undichtigkeiten keine gefährliche Detonation heraufzubeschwören. Zeigen sich bei diesem Test Verformungen oder Undichtigkeiten, ist die Flasche aus dem Rennen. Nach der nassen Prüfphase verlangen die Reglements die restlose Trocknung des Flascheninneren um gefährliche Korrosionsschäden zu vermeiden. Doch hier liegt vieles im Argen. So moniert Peter Schreiner, dass zum Beispiel beim in München ansässigen TÜV auf dieses Detail kein Augenmerk gelegt wird. Innen nasse Flaschen gehen zurück an den Shop oder den Besitzer, mit Restnässe im Inneren werden die Ventile angeknallt und die Rechnung gestellt. Happy Diving!

Die Trocknung ist konkret vorgeschrieben, dazu hat die Firma Scuba Sicherheitstechnik entsprechende Geräte, nicht nur für den eigenen Einsatz sondern auch für den Vertrieb, konstruiert. Hier können innerhalb kürzester Zeit zwei Flaschen gleichzeitig getrocknet werden, ohne Rückstände von Feuchtigkeit. Nur so dürften die Flaschen wieder mit Ventilen versehen werden oder offen an den Auftraggeber zurückgehen. Der Alltag sieht aber leider anders aus.

Doch zurück zum inneren Zustand, die fachlich richtige Reinigung ist ebenso wenig in den TÜV – Service vieler Betriebe einbezogen. Die Entfernung von Rostablagerungen, nicht nur das Ausschütten loser Korrosionsreste aus der Flasche, eventuell sogar eine Innenkonservierung, das gehört noch lange nicht zum gängigen Angebot der Shops oder deren beauftragte Prüfbetriebe. Auch hierfür bietet „Scuba Sicherheitstechnik“ die entsprechenden Rollieranlagen, in denen die Flaschen mit Reinigungsgranulat gefüllt gedreht werden, bis alle Rostablagerungen entfernt sind. Die Zusammensetzung des Granulats und der Rezepturen ist Geschäftsgeheimnis und beruht auf mehrjähriger Entwicklung und Optimierung.
 
 
Rolliermaschinen und Granulat sind natürlich den Kundenwünschen angepasst zu erwerben, an sich dürften diese, wie auch die Trocknungsgeräte, in keinem Prüfbetrieb fehlen.