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Pressluftflasche - die große Unbekannte

Ventilschutzkappe - zwanglose Vorschrift?

Sie ist verbindlich vorgeschrieben, die Ventilschutzkappe, wird eine Pressluft- oder Sauerstoffflasche im Fahrzeug befördert.Doch diese Vorschrift wird kaum von Sporttauchern befolgt. Ungeschützt lagern in den meisten Fällen die Flaschen im PKW, häufig auch noch falsch gelagert. Sinn und Zweck von Ventilschutzkappen ist zu verhindern, dass bei einem Unfall das Ventil abbricht oder beschädigt wird und so die Flasche zum gefährlichen Geschoss wird. Auch könnte durch das Austreten von Pressluft oder mit Sauerstoff angereicherten Atemgasen ein eventuell beim Unfall entstandenes Feuer wesentlich verstärkt werden.

Ventilschutzkappe nach GGVS / ADR (Stand 7.2001)

Stahlblech 2mm, pulverbeschichtet, unteres Blech 3mm Edelstahl, Klemmring Edelstahl, Edelstahlschrauben;

UVB für Monoventile bzw kleine Doppelventile ca. € 95;

UVB für Doppelventile ca.  € 97;

Bezug: Scuba Sicherheitstechnik Peter Schreiner Haag/Obb, Tel.: +49 -  (0) 8072 - 8286

Hinweise und Adressen zur weiteren Information

Die Technischen Regeln Druckgase (TRG) sowie die Betriebssicherheitsverordnung (Betriebssicherheitsverordnung) geben den Stand der Sicherheitstechnik hinsichtlich Werkstoffen, Herstellung, Berechnung, Ausrüstung, Kennzeichnung, Prüfung und Betrieb der Druckgasbehälter sowie hinsichtlich Errichtung, Prüfung und Betrieb der Füllanlagen für Druckgase wieder. Sie werden vom Deutschen Druckbehälterausschuss (DBA) aufgestellt und von ihm laufend dem Stand der Technik angepasst. Die TRG werden herausgegeben durch die Vereinigung der Technischen Überwachungs-Vereine e.V., Essen.

Für die Überwachung des Vollzugs der Technischen Regeln Druckgase sind die Gewerbeaufsichtsämter sowie die Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung zuständig.

Beim Betreiben (Befüllen, Entnahme, Reinigen, Prüfen) von Atemluftflaschen sind die Betriebssicherheitsverordnung sowie die Technischen Regeln Druckgase, die den Stand der Sicherheitstechnik wiedergibt, anzuwenden. Verantwortlich für die sich daraus ergebenden Pflichten sind der Betreiber (z.B. die Feuerwehr, die Verleiher von Atemluftflaschen), der Sachverständige und der Prüfbetrieb.

Für die wiederkehrenden Prüfungen (TÜV-Prüfung) von Druckgasbehältern z.B. Atemluft- Tauchflaschen ist die TRG 765 (Technische Regeln Druckgase) durch die Prüfbetriebe sowie die Sachverständigen anzuwenden.

TRG 765
Richtlinie für wiederkehrende Prüfungen von Druckgasbehältern durch den Sachverständigen

Einige Ansprechpartner zur richtigen TÜV-Abnahme von Atemluftflaschen
 
SCUBA Sicherheitstechnik

TÜV-Abnahmen von Atemluft- und Sauerstoff-Flaschen
Innenreinigungen von Atemluft- und Sauerstoff-Flaschen
Atemschutzwerkstatt – Sicherheitstechnik - Beratung – Planung – Seminare
Ventilschutzkappen nach GGVS/ADR für Tauch- und Atemluftflaschen
Föhrenstraße 1 - 83527 Haag - Herr Peter Schreiner
Telefon: 08072-8286 - FAX: 08072-374649
eMail: info@scuba-sicherheitstechnik.de 
 Web: www.scuba-sicherheitstechnik.de
 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Deutscher Druckbehälterausschuss (DBA)
Friedrich-Henkel Weg 1-25
44149 Dortmund
Herr Dlugi
Telefon: 0231-9071-558


Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e.V. Essen

Kurfürstenstraße 56
45138 Essen
Herr Steffen
Telefon: 0201-8987-144


Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit

Winzererstraße 9
80797 München
Herr Amtsrat Anton Wille
Telefon: 089-1261-1272


Bayerisches Staatsministerium des Innern

Ludwigstraße 9
80539 München
Herr Beraneck
Telefon: 089-2192-2646


Bayerisches Staatsministerium, Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Herr Dr. Klinger / Herr Feitenhansl
Bayerstraße 32
80335 München
Telefon: 089-5143-210


Gewerbeaufsichtsamt (Außenstelle)

Regierung von Oberbayern
Lotte-Branz-Str. 2
80939 München
Telefon: 089-31812-300


Gewerbeaufsichtsamt München Stadt & München Land

Regierung von Oberbayern
Heßstr. 130
H80797 München
Telefon: 089-69938-0


Gewerbeaufsichtsamt Landshut


Neustadt 480
84028 Landshut
Herr Seehuber
Telefon: 0871-804-152

Peter Schreiner