Tauchgeräte: Neue Kennzeichnung
by Peter Schreiner 9.03
Kleine Flaschenkunde
Die ordnungsgemäße Herstellung von Druckgeräten, zu denen auch die Atemluft- und Taucherflaschen gehören, wird in der
Druckgeräterichtlinie (RL 97/23/EG) geregelt.
Atemluft- und Taucherflaschen, die ab dem 29.05.2002 in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen hinsichtlich der Herstellung den Anforderungen der
Druckgeräterichtlinie (RL 97/23/EG) entsprechen, d.h. sie müssen eine CE-Kennzeichnung haben. In der Druckgeräterichtlinie (RL 97/23/EG) werden nur die Beschaffenheitsanforderungen von Druckgeräten geregelt, nicht jedoch
die Betriebsvorschriften (Prüfung vor der Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen). Um Atemluft- und Taucherflaschen, die nach der RL 97/23/EG hergestellt wurden als Druckgeräte national betreiben zu können,
bedürfen diese einer Prüfung vor Inbetriebnahme.
Weiterführende Informationen |
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Druckgasflasche mit neuer Farbkennzeichnung gemäß DIN EN 1089-3
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Ventileinschraubgewinde M 25 gemäß DIN 477 |
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UT = Ultraschallgeprüft |
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Hersteller: ecs (Eurocylinder Systems GmbH) |
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CE Kennzeichnung |
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TÜ 15 = Technischer Überwachungs-Verein „Thüringen“ |
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2003 / 01 = Herstellungsjahr/Monat |