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Tauchgeräte: Neue Kennzeichnung

by Peter Schreiner 9.03

Kleine Flaschenkunde

Die ordnungsgemäße Herstellung von Druckgeräten, zu denen auch die Atemluft- und Taucherflaschen gehören, wird in der Druckgeräterichtlinie (RL 97/23/EG) geregelt.
Atemluft- und Taucherflaschen, die ab dem 29.05.2002 in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen hinsichtlich der Herstellung den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie (RL 97/23/EG) entsprechen, d.h. sie müssen eine CE-Kennzeichnung haben. In der Druckgeräterichtlinie (RL 97/23/EG) werden nur die Beschaffenheitsanforderungen von Druckgeräten geregelt, nicht jedoch die Betriebsvorschriften (Prüfung vor der Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen). Um Atemluft- und Taucherflaschen, die nach der RL 97/23/EG  hergestellt wurden als Druckgeräte national betreiben zu können, bedürfen diese einer Prüfung vor Inbetriebnahme.
 

Weiterführende Informationen

SCUBA Sicherheitstechnik
Peter Schreiner
Föhrenstraße 1
83527 Haag i.OB.
Tel: 08072-8286
Mobil: 0162-1978398
Fax: 08072-374649
info@scuba-sicherheitstechnik.de

Druckgasflasche mit neuer Farbkennzeichnung gemäß DIN EN 1089-3

Kennzeichnung = DRUCKLUFT-TG
In diese Flasche darf nur Druckluft eingefüllt werden. Fälschlicherweise füllen Taucher in solche Flaschen auch NITROX mit einem Sauerstoffgehalt von mehr als 21%. Dies ist nicht zulässig. Der Behälter müsste dann mit der Kennzeichnung „SAUERSTOFF-TG“ gekennzeichnet sein und die Ausrüstungsteile (Flaschenventil) müssen denen für Sauerstoff entsprechen. 

TG steht für TAUCHGERÄTE
(zwingend für Flaschen die zum UNTERWASSEREINSATZ verwendet werden)
Einsatzbereich: - 50 / + 60 °C

 

Ventileinschraubgewinde M 25 gemäß DIN 477

PS 200 = maximal zulässiger Fülldruck 200 BAR
PT 300 = Hydrostatischer Prüfdruck 300 BAR
 

UT = Ultraschallgeprüft
Mindestmaterialstärke: 4.0 MM (Millimeter)

Hersteller: ecs (Eurocylinder Systems GmbH)
Seriennummer: INB023
Ursprüngliches Gewicht: 15,2 KG (Kilogramm)
Volumen: 15 L (Liter)

CE Kennzeichnung
0090 = benannte Stelle TÜV-Thüringen

TÜ 15 = Technischer Überwachungs-Verein „Thüringen“

2003 / 01 = Herstellungsjahr/Monat
(das Jahr der nächsten wiederkehrenden Prüfung „TÜV-Prüfung“ wird nicht mehr angegeben)