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Vogelgrippe: Risiken und Empfehlungen

VDST 11.05

Die allgemeine Berichterstattung sowie die Vorsorgemaßnahmen der EU zur Vogelgrippe haben den Eindruck entstehen lassen, dass eine weltweit übergreifende Epidemie in nächste Nähe gerückt sei. Führende Wissenschaftler betonen jedoch glaubhaft, dass die Veränderung des aktuellen Vogelgrippevirus dergestalt, dass er auf kurzem Weg auf den Mensch überspringen könnte, noch nicht zu erkennen sei. Trotzdem stellen sich wichtige Fragen in Verbindung der Reisegewohnheiten von Sporttauchern sowie der Ausübung des Tauchsports in unseren heimischen Gewässern. Mitarbeiter des VDST sowie Wissenschaftler mit der Thematik betrauter Institute informieren mit diesem Beitrag umfassend. 

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine alte Krankheit (erstmals 1878 in Italien beschrieben). Nachdem diese in den letzten Jahrzehnten weltweit nur sehr selten aufgetreten ist, nehmen Berichte über Ausbrüche in den letzten Jahren zu. In Europa waren die letzten Ausbrüche 1999/2000 in Italien (H7N1) und 2003 in den Niederlanden, Belgien und DEUTSCHLAND (H7N7). Seit Ende 2003 werden Ausbrüche der Vogelgrippe in ca. 11 Ländern Südostasien gemeldet. Im Jahre 2004 gab es weitere Ausbrüche in Pakistan, Texas/USA, Kanada und Südafrika. Im Juli 2005 wurde über das Auftreten der Geflügelpest in der Grenzregion zwischen Kasachstan und Russland berichtet. In den letzten Wochen wurden Ausbrüche und Nachweise des Geflügelpestvirus Teilen Europas (Türkei und Kroatien) bekannt.

Die Frage, wie gefährlich die Vogelgrippe für den Menschen wirklich ist, lässt sich nur schwer beantworten. In den betroffenen asiatischen Ländern leben ca. 30% der Gesamtbevölkerung der Welt und in den vergangenen Jahren haben sich ca. 120 Menschen infiziert, von denen 60 gestorben sind. Alle hatten einen sehr engen Kontakt mit infiziertem Geflügel und lebten unter viel schlechteren hygienischen Verhältnissen als hier zu Lande. Bei dem Virus H5N1 hat es zudem bislang noch keine nachweisbare Mensch-zu-Mensch-Übertragung gegeben und es konnten keine Hinweise auf genetische Veränderungen des Virus festgestellt werden.

Die Vogelgrippe ist eine Viruserkrankung für die alle Geflügelarten empfänglich sind. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Wassergeflügel erkrankt seltener und weniger schwer, kann das Virus jedoch tragen. Ebenso verhält es sich bei Zugvögeln. Außer bei Vögeln führen Influenzaviren, welche sich jedoch von denen des Geflügels unterscheiden, zu Erkrankungen bei Menschen, Pferden, Schweinen, Walen und Robben.
Beim Geflügel wird die durch eine Infektion mit hochpathogenen Influenzaviren, insbesondere der Subtypen H5 und H7 unabhängig vom N Typ, hervorgerufene Erkrankung als Geflügelpest bezeichnet. Es handelt sich hierbei um eine sehr ernst zu nehmende Tierseuche. Der Begriff Vogelgrippe wird heutzutage für die Infektion mit Geflügelinfluenzaviren beim Menschen verwendet.

Tauchen in heimischen Seen trotz Vogelgrippe

Seen und Uferbereiche sind natürliche Rastplätze von Zug- bzw. Wasservögeln wie u. a. Wildgänsen und Enten. Bislang sind keine Fälle der Vogelgrippe in Deutschland bekannt und der für Geflügel gefährliche (hochpathogene) Virusstamm H5N1 ist bisher nicht nachgewiesen worden. Sollte dieser Nachweis jedoch erbracht werden, so ist es angebracht, als Sporttaucher entsprechende Seen zu meiden, um eine Ansteckung durch Kot und Federn von Zug- bzw. Wasservögeln zu verhindern.
Sporttaucher könnten gerade beim Ein- und Ausstieg im Uferbereich verstärkt mit eventuell vorhandenen Viren in Kontakt kommen. Bisher bekannte Fälle in denen sich Menschen, vor allem in Südostasien infiziert haben, sind auf sehr engen Kontakt zwischen Menschen und Geflügel zurückzuführen. Die effiziente Übertragung von Mensch zu Mensch ist für H5N1 bislang noch nicht nachgewiesen. Solange es jedoch keine Hinweise über den Virusstamm H5N1 bei uns gibt, spricht überhaupt nichts dagegen auch derzeit unseren schönen Natursport Tauchen in heimischen Seen auszuüben. Möglicherweise wird es aber eines Tages auch bei Wasservögeln (Zugvögel oder bei Zugvögeln angesteckt) nachgewiesen. Dass aufgrund dieser Tatsache das Tauchen verboten wird, ist aus fachlicher Sicht sehr unwahrscheinlich. Ebenso dass sich Taucher beim oder vor/nach dem Tauchen anstecken, ist ein kaum existentes Risiko.

Reisen in betroffene Länder

Reisen in betroffene Länder werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unbedenklich angesehen, jedoch ist das Mitbringen von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus betroffenen Ländern in die EU verboten! Sie sollten in den betroffenen Ländern Kontakt zu Geflügel meiden und auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichten. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist nach derzeitigem Wissensstand unbedenklich, wenn diese gut gekocht sind.

Was können wir Taucher tun

In allen Bundesländern werden seit dem Auftreten der Vogelgrippe in Russland, der Türkei und in Kroatien gezielte und umfangreichere Untersuchungsprogramme durchgeführt. Auch wurden die Grenzkontrollen wie z. B. an den Flughäfen deutlich verstärkt, um den Wildvogelhandel besser zu kontrollieren und die Einschleppung des Virus zu vermeiden. Da Wildvögel als potentielle Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus H5N1 aus Südostasien nach Europa gelten, wird in Deutschland ein Monitoringprogramm gestartet, das Stichproben von Hausgeflügel und Wildvögeln umfasst. Im Falle der Wildvögel ist die Jägerschaft mit eingebunden. Der Ablauf des Monitorings wird von den Ministerien der Bundesländer organisiert z.B. in Baden-Württemberg durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum. Dies hat auch einen Telefonservice bei Fragen zur Geflügelpest eingerichtet, der unter der Telefonnummer 0711-126 2233 zu erreichen ist.
Auch wir Taucher sollten uns an diesem Monitoring auf Influenza beteiligen, und wenn totes Wassergeflügel entdeckt wird, sollte man das jeweilige örtliche Veterinäramt benachrichtigen. Solche Tiere könnten dann rasch in den Veterinäruntersuchungsämtern untersucht werden und somit wichtige Hinweise auf die Verbreitung des Virus geben. Im Falle einer Meldung sollten Sie die Tiere einfach liegen lassen und warten bis die Tierärzte vom Veterinäramt kommen.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen stellt das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und –prävention, unter http://www.rki.de/  zur Verfügung.

Das Auswärtige Amt informiert zum Thema Auslandsreisen in betroffene Länder unter dieser Website  .

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) stellt aktuelle Informationen auf seiner Website  zur Verfügung

Auf der Website  stellt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit eine Reihe von Dokumenten und Informationen zur Vogelgrippe zur Verfügung. Darunter sind auch eine ausführliche Risikobewertung der aviären Influenza und Antworten auf Fragen hinsichtlich der Krankheitsempfänglichkeit von Säugetieren, Mensch und Greifvögeln zu finden.



Verband Deutscher Sporttaucher e.V. unter Mitwirkung von
Dr. Christina Popp, Geflügelgesundheitsdienst des Landes Baden-Württemberg Stuttgart;
Dr. Marc Hoferer, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart;
Prof. HM Hafez, Institut für Geflügelkrankheiten der Freien Universität Berlin.